Riester-Fondssparplan UniProfiRente/4P

Rundum sorglos riestern

Bei einer Riester-Rente können Sie vom Staat großzügige Geldzulagen und gegebenenfalls Steuervorteile erhalten.1 Mit dem richtigen Riester-Produkt können weitere Wertzuwächse (Rendite) hinzukommen und das eingezahlte Geld vermehren. Entscheiden Sie sich daher für den Riester-Fondssparplan UniProfiRente/4P unseres Partners Union Investment, dessen "exzellente Rendite"2 von unabhängigen Experten bestätigt wurde.

Riester-Fondssparplan UniProfiRente/4P im Überblick

Richtig riestern mit dem Marktführer3 Union Investment

Bei "UniProfiRente/4P" – dem Riester-Fondssparplan unseres Partners Union Investment – wird Ihr eingezahltes Geld in Fonds angelegt. Somit können Sie gezielt die Chancen der internationalen Kapitalmärkte nutzen. Das kann für Sie einen lohnenden Renditevorsprung bedeuten. Gleichzeitig sind Ihre eigenen Einzahlungen und die Geldzulagen vom Staat in voller Höhe durch Union Investment Privatfonds GmbH garantiert, wenn die Auszahlphase beginnt.

Auszeichnung für Union Investment

Siegel Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Die unabhängigen Experten vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung bescheinigen UniProfiRente/4P von Union Investment eine "exzellente Rendite"2.

Chancen und Risiken

Natürlich gibt es wie bei allen Geldanlagen Chancen und Risiken. Diese hat Union Investment Ihnen transparent zusammengefasst.

Ihre Chancen mit UniProfiRente/4P

  • Ertragschancen durch Investitionen in internationale Aktien oder in derzeit auf Euro lautende Renten
  • Attraktive Aktienfondsquote in allen Marktphasen wird angestrebt
  • Staatliche Förderung und mögliche Steuerersparnisse1
  • 100-Prozent-Garantie auf Einzahlungen und Zulagen4
  • Garantierte lebenslange Zusatzrente
  • Optimierung des Depots durch Depotsteuerungskonzept
  • Zusätzlich in der Auszahlphase: Garantie von Union Investment, berechnet auf Basis eines rechnungsmäßigen Garantiezinses von bis zu 1 Prozent5

Ihre Risiken mit UniProfiRente/4P

  • Kursschwankungen aufgrund von marktbedingten Faktoren, Wechselkurs- sowie Ertragsrisiken6
  • Zahlungsverzug/-unfähigkeit einzelner Aussteller bzw. Vertragspartner6
  • Konzentration des Risikos auf einen bzw. wenige Emittenten6
  • Erhöhte Kursschwankungen und Verlustrisiken aufgrund der Zusammensetzung des Fonds und/oder der für die Fondsverwaltung verwendeten Techniken6
  • Anlage in Schwellen- und Entwicklungsländern6
  • Zusätzlich in der Auszahlphase: Die Höhe des variablen Anteils der Auszahlung kann schwanken. Das Absinken der Auszahlungen ist maximal bis zum Garantieniveau möglich.

Riester-Förderung im Überblick

Jährliche Zulagen

Bei der Riester-Rente sparen Sie nicht alleine, denn der Staat beteiligt sich jährlich mit einer großzügigen Förderung an Ihrer Altersvorsorge. Um die maximalen Geldzulagen zu erhalten, müssen Sie selbst den festgelegten Mindesteigenbeitrag von vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in Ihre Riester-Rente einzahlen, abzüglich der Zulagen (maximal 2.100 Euro im Jahr). In der folgenden Tabelle haben wir die einzelnen Zulagen und Förderbeträge zusammengestellt.

Riester-Zulagen pro Jahr1 Förderbetrag

Grundzulage

175 EUR

Berufseinsteigerbonus (einmalig)

200 EUR

Kinderzulage (vor 2008 geboren)

185 EUR
Kinderzulage (ab 2008 geboren) 300 EUR

Steuervorteile1

Neben den staatlichen Geldzulagen können Sie Ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag bis zur Förderhöchstgrenze von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser richtet sich nach dem zu versteuernden Bruttoeinkommen. Die genaue steuerliche Behandlung ist dabei von Ihren persönlichen Verhältnissen und von den Änderungen steuerlicher Rahmenbedingungen abhängig.

Anlagekonzept

Doppelte Anlagestrategie

Um Ertragschancen der internationalen Kapitalmärkte zu nutzen, fließen die eingezahlten Gelder in einen Aktienfonds und/oder in einen Rentenfonds. Mit dem Aktienfonds können die Renditechancen der internationalen Aktienmärkte genutzt werden. Um die 100-Prozent-Garantie4 Ihrer Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Auszahlphase zu sichern, kann auch in einen Rentenfonds investiert werden. Diese Aufteilung verfolgt zwei Ziele: Ihr Vorsorgevermögen abzusichern und gleichzeitig Chancen zu seiner Vermehrung zu nutzen.

Depotsteuerungskonzept

Auf Basis eines festgelegten Depotsteuerungskonzepts wird die genaue Aufteilung zwischen dem Aktien- und dem Rentenfonds automatisch für Sie geregelt und bei Bedarf angepasst. Und zwar anhand von Kriterien wie zum Beispiel der verbleibenden Vertragslaufzeit bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn, der bisherigen Wertentwicklung, der Höhe und Zeitpunkte der Einzahlungen und des aktuellen Marktzinsniveaus. Sie als Anleger müssen sich dabei um nichts kümmern.

Rechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Renten-Höhe

Nutzen Sie den UniProfiRente/4P-Rechner, um in wenigen Schritten Ihre voraussichtliche monatliche Rente mit dem Riester-Fondssparplan von Union Investment zu ermitteln.

Häufige Fragen zum Fondssparplan UniProfiRente 4/P

Wie erhalte ich die staatliche Förderung?

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie den ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei Ihrem Riester-Anbieter einreichen. Damit bevollmächtigen Sie ihn, die Fördergelder jährlich für Sie bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) zu beantragen. Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf und muss bei Änderung der persönlichen Lebensumstände angepasst werden. Ihr Riester-Anbieter leitet Ihre Daten an die Zulagenstelle (ZfA) weiter, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.

Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag gutgeschrieben. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.

Wer ist für die Riester-Zulage berechtigt?

"Riestern" kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Außerdem sind auch Beamte und Landwirte Riester-zulagenberechtigt. Auch nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung können von der Förderung profitieren.

Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:

  • geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld,
  • Eltern während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit,
  • pflichtversicherte Landwirte,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und
  • pflichtversicherte Selbstständige.


Wichtige Ausnahmen sind:

  • Arbeitnehmer und Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert und/oder Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (zum Beispiel Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte),
  • geringfügig Beschäftigte, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen.


Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für seinen eigenen Riester-Vertrag Zulagen, sofern er mindestens 60 Euro im Jahr als Beitrag leistet.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Ausführliche produktspezifische Informationen entnehmen Sie bitte den Sonderbedingungen zum Altersvorsorgevertrag. Nähere Informationen zum geplanten Vertragsverlauf, zur Chancen-Risiko-Klasse, zur möglichen Wertentwicklung bis zum Beginn der Auszahlphase sowie weitere Informationen zu Ihrem Altersvorsorgevertrag enthält das individuelle Produktinformationsblatt. Hinweise zu Chancen und Risiken der zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern der Fonds sowie den Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Dokumente können Sie kostenlos und in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main oder auf www.union-investment.de/downloads erhalten. Sie bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.union-investment.de/beschwerde. Union Investment Privatfonds GmbH kann jederzeit beschließen, Vorkehrungen, die sie gegebenenfalls für den Vertrieb von Anteilen eines Fonds und/oder Anteilklassen eines Fonds in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat getroffen hat, wieder aufzuheben.

Die Inhalte dieses Marketingmaterials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Marketingmaterial wurde von Union Investment Privatfonds GmbH mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 01.01.2023, soweit nicht anders angegeben.

  1. Bei Vorliegen der derzeitigen Voraussetzungen für die staatliche Förderung, die künftig Änderungen unterworfen sein können.
  2. Quelle: Studie "Rendite und Rentenhöhe von Riester-Produkten", Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH. Stand: August 2022.
  3. Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Marktdaten der Riester-Anbieter, Stand: 31.03.2022
  4. 100-Prozent-Garantie Ihrer Einzahlungen und staatlichen Zulagen zum Beginn der Auszahlphase. Garantiegeber: Union Investment Privatfonds GmbH.
  5. Die Höhe der Union Investment-Garantie ist abhängig vom aktuellen Zinsniveau und kann auch null betragen.
  6. Diese Risiken werden durch die 100-Prozent-Garantie auf die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlphase begrenzt.