Entgeltaufstellung

Hinweis

  • Bei der Entgeltaufstellung (gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz) handelt es sich um eine Information über sämtliche Entgelte, die für mit Ihrem Zahlungskonto verbundene Dienste angefallen sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen für Ihr Konto.
  • Die Entgeltaufstellung kann nur für Verbraucher erstellt werden.
  • Die jährliche Entgeltaufstellung für das Jahr 2018 umfasst die Monate Oktober, November und Dezember 2018. In den Folgejahren weist die Entgeltaufstellung sämtliche abgerechnete Entgelte des Vorjahres aus.
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